Praxisreinigung · München & Umgebung

Praxisreinigung in München – diskret und zu festen Zeiten

Wir reinigen Wartebereiche, Flure, Sanitärräume und Büroflächen in Arzt- und Therapiepraxen. Nach Ihren Vorgaben, außerhalb der Sprechzeiten, mit fester Kraft.

Typische Auftraggeber

  • Hausarzt- und Facharztpraxen
  • Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
  • Heilpraktiker- und Beratungspraxen
  • Praxisgemeinschaften mit Büro- und Verwaltungstrakt

In einer Praxis läuft Reinigung anders als im Büro: enge Zeitfenster zwischen Sprechstunden, Publikumsverkehr den ganzen Tag, und Räume, in denen niemand einer fremden Person beim Arbeiten zusehen soll.

Wir arbeiten deshalb vor Öffnung oder nach Praxisschluss, mit einer festen Kraft, die Ihre Räume kennt. Ihre Vorgaben zu Mitteln, Reihenfolge und Zutritt übernehmen wir unverändert — wir setzen uns nicht über das hinweg, was Ihre Praxis festgelegt hat.

Welche Räume in welchem Umfang gereinigt werden, halten wir vor Vertragsbeginn schriftlich fest. Bereiche mit erhöhten Anforderungen grenzen wir dabei ausdrücklich ab, statt sie stillschweigend mitzuführen.

Außerhalb der Sprechzeiten

Vor Öffnung oder nach Praxisschluss. Ihr Ablauf wird nicht unterbrochen, und niemand arbeitet vor Patienten.

Nach Ihren Vorgaben

Mittel, Reihenfolge und Zutrittsregelung bestimmen Sie. Wir weisen unsere Kraft darauf ein und halten uns daran.

Verschwiegenheit als Voraussetzung

Alle Mitarbeitenden sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und nach Art. 28 DSGVO auf Vertraulichkeit eingewiesen.

Leistungsumfang

Was bei praxisreinigung konkret gemacht wird

Dieser Katalog ist die Grundlage des Angebots. Er wird auf Ihr Objekt angepasst und mit Intervallen versehen — was nicht drinsteht, wird auch nicht berechnet.

Wartebereich und Empfang

  • Bestuhlung und Armlehnen abwischen
  • Tresen, Terminal und Kartenleser reinigen
  • Türgriffe und Handläufe im Griffbereich reinigen
  • Böden saugen und feucht reinigen
  • Zeitschriftenablagen und Spielecke ordnen

Flure, Treppen und Nebenräume

  • Böden aller Verkehrsflächen reinigen
  • Türen, Rahmen und Lichtschalter abwischen
  • Fensterbänke und Heizkörper entstauben
  • Personalraum und Umkleide reinigen
  • Abfallbehälter leeren, Sackwechsel nach Vorgabe

Sanitärräume

  • WC und Waschbecken reinigen
  • Spiegel und Armaturen streifenfrei polieren
  • Spender für Seife, Desinfektion und Papier auffüllen
  • Fliesen und Trennwände abwischen
  • Geruchskontrolle und Lüftung prüfen

Büro- und Verwaltungsräume

  • Freigeräumte Schreibtischflächen abwischen
  • Böden saugen und feucht reinigen
  • Papierkörbe leeren, Wertstoffe getrennt entsorgen
  • Regale und Ablagen entstauben
  • Teeküche reinigen, sofern vorhanden

Zusatzleistungen wie Grundreinigung, Glasflächen in Höhe oder Sonderreinigung nach Veranstaltungen bieten wir vorab an und rechnen sie erst nach Ihrer Freigabe ab.

Häufige Fragen

Praxisreinigung: die Fragen aus der Praxis

Welche Räume übernehmen Sie – und welche nicht?

Wir reinigen Wartebereich, Empfang, Flure, Sanitärräume, Personal- und Büroräume sowie Behandlungsräume ohne besondere Anforderungen. Nicht übernehmen wir Labore, OP- und Eingriffsräume, Sterilgutaufbereitung und vergleichbare Bereiche mit erhöhtem Infektionsrisiko — dafür ist eine eigene Qualifikation nötig, die wir derzeit nicht vorhalten. Wir sagen das lieber vorher als bei der ersten Begehung.

Arbeiten Sie mit Desinfektionsmitteln?

Ja, im üblichen Umfang für Kontaktflächen und Sanitärbereiche. Welche Präparate eingesetzt werden, richtet sich nach Ihren Vorgaben — wenn Ihre Praxis bestimmte Mittel vorschreibt, verwenden wir diese. Über die routinemäßige Flächenreinigung hinausgehende Desinfektionsmaßnahmen gehören nicht zu unserem Leistungsumfang.

Wann wird gereinigt – während oder nach der Sprechstunde?

Regulär nach Praxisschluss oder vor Öffnung. Eine Zwischenreinigung während der Sprechzeit ist möglich, wenn Ihr Ablauf sie erfordert; sie wird dann als separater Einsatz geplant.

Ist Ihr Personal auf Verschwiegenheit verpflichtet?

Ja. Alle Mitarbeitenden sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und nach Art. 28 DSGVO auf Vertraulichkeit eingewiesen. In Praxisobjekten ist das keine Formalie, sondern Voraussetzung für den Einsatz.

Bekommen wir immer dieselbe Reinigungskraft?

Ja, das ist der Regelfall. Bei Ausfall stellen wir eine eingearbeitete Vertretung, die Ihre Vorgaben kennt, und informieren Sie vorab. Wechselndes Personal ist gerade in Praxen der häufigste Grund für Beschwerden.

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