Für Reinigungsunternehmen und Facility Management

Subunternehmer für Gebäudereinigung in München

Sie haben ein Objekt gewonnen, aber die Kapazität fehlt. Wir übernehmen es als Nachunternehmer — mit eigenem, tariflich entlohntem Personal und den Nachweisen, die Ihre Nachunternehmerprüfung verlangt.

Typische Auftraggeber

  • Reinigungsunternehmen mit Kapazitätsengpass
  • Facility-Management-Dienstleister
  • Hausverwaltungen mit Objektbündeln
  • Generalunternehmer im Gebäudeservice

Worauf es bei der Vergabe ankommt

Ihr Risiko ist nicht die Reinigung, sondern die Haftung

Ein Nachunternehmer, der billig anbietet und dessen Personalverhältnisse unklar sind, wird für Sie teurer als jede Ersparnis. Diese sechs Punkte sind der Grund, warum wir für diese Rolle in Frage kommen.

Eingetragen in die Handwerksrolle

Gebäudereinigung ist nach Anlage A Nr. 33 der Handwerksordnung zulassungspflichtig. Wir sind bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern eingetragen — Sie vergeben also nicht an einen Betrieb, dem die Eintragung fehlt.

Eigenes Personal, tariflich entlohnt

Wir arbeiten ausschließlich mit eigenen, sozialversicherungspflichtig angemeldeten Kräften nach dem Tarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk. Keine Weitervergabe an Dritte, keine Werkverträge mit Einzelpersonen.

Ihre Haftung nach § 13 MiLoG

Als Auftraggeber haften Sie für die Mindestlohnzahlung Ihres Nachunternehmers wie ein Bürge, der auf die Einrede der Vorausklage verzichtet hat. Wir legen die üblichen Nachweise unaufgefordert vor, damit dieses Risiko für Sie kalkulierbar bleibt.

Betriebshaftpflicht vorhanden

Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden einschließlich Schlüsselverlust sind abgedeckt. Den Versicherungsnachweis erhalten Sie vor Auftragsbeginn.

Feste Objektbesetzung

Ein Objekt bekommt ein festes Team. Für Sie heißt das: keine Einweisung bei jedem Einsatz und keine Reklamationen, die am Ende bei Ihrem Kunden landen.

Diskret gegenüber Ihrem Kunden

Wir treten im Objekt in Ihrem Auftrag auf und werben dort nicht in eigener Sache. Ihr Kundenverhältnis bleibt Ihres — das ist für uns Geschäftsgrundlage, nicht Verhandlungssache.

Nachunternehmerprüfung

Die Unterlagen liegen bereit

Sie müssen nicht dreimal nachfassen. Was für eine ordentliche Prüfung nötig ist, bekommen Sie vor Auftragsbeginn — vollständig und ohne Erinnerung.

  • Auszug aus der Handwerksrolle
  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger
  • Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes

Verlangt Ihre Compliance weitere Unterlagen — etwa eine Erklärung zur Scheinselbstständigkeit oder objektbezogene Personallisten — nennen Sie uns die Liste bei der Anfrage. Was wir nicht liefern können, sagen wir vorher.

Was wir übernehmen

Objekte und Kapazitäten

Schwerpunkt ist der Münchner Norden; das gesamte Stadtgebiet und das nördliche Umland erreichen wir zuverlässig.

Unterhaltsreinigung

Laufende Objektbetreuung nach Ihrem Leistungsverzeichnis — Büro, Praxis, Gewerbefläche.

Treppenhäuser und Wohnanlagen

Allgemeinflächen für Verwaltungsobjekte in Ihrem Bestand, mit dokumentierten Einsätzen.

Hotelobjekte

Zimmer, Etagen und öffentliche Bereiche nach dem Standard Ihres Auftraggebers.

Kapazitätsspitzen

Zusätzliche Kräfte bei Personalausfall, Messen oder Sonderreinigungen — mit Vorlauf planbar.

Was wir nicht anbieten

Keine Arbeitnehmerüberlassung — wir stellen keine Kräfte zur Verfügung, die Sie selbst einteilen. Wir übernehmen Objekte oder abgegrenzte Leistungen in eigener Verantwortung, mit eigener Leitung und eigener Qualitätskontrolle. Für die Überlassung von Personal fehlt uns die Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, und ohne die wäre das Geschäft für beide Seiten rechtswidrig.

Häufige Fragen

Was Auftraggeber vorab klären

+49 176 8488 1545
Arbeiten Sie nach unserem Leistungsverzeichnis?

Ja. Wir übernehmen Ihr Leistungsverzeichnis unverändert und weisen unser Personal darauf ein. Wo eine Position mit dem kalkulierten Zeitansatz nicht sauber zu erfüllen ist, sagen wir das vor Vertragsschluss — nicht bei der ersten Reklamation.

Welche Nachweise erhalten wir?

Die branchenüblichen Unterlagen zur Nachunternehmerprüfung: Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Versicherungsnachweis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Sozialversicherung, Mitgliedsbescheinigung der Berufsgenossenschaft sowie die Mindestlohnerklärung. Wenn Ihre Compliance-Vorgaben darüber hinausgehen, nennen Sie uns die Liste.

Treten Sie im Objekt unter Ihrem Namen auf?

Nur wenn Sie es wünschen. Auf Wunsch arbeiten wir in neutraler Berufskleidung und ohne Firmenaufdruck. Eigene Werbung im Objekt findet in keinem Fall statt.

Vergeben Sie selbst weiter?

Nein. Wir setzen ausschließlich eigenes, bei uns angestelltes Personal ein. Eine weitere Vergabe würde die Nachweiskette unterbrechen, die Sie gerade absichern wollen.

Ab welchem Umfang lohnt sich die Zusammenarbeit?

Sinnvoll wird es ab einem regelmäßigen Objekt oder einem festen Wochenkontingent. Für einzelne Stunden auf Abruf sind die Wege in München zu weit — das würde für beide Seiten nicht aufgehen.

Wie rechnen Sie ab?

Nach Objektpauschale oder nach Stundensatz, je nachdem was zu Ihrer eigenen Kalkulation passt. Die Rechnung wird so aufgebaut, dass Sie die Positionen unverändert an Ihren Auftraggeber weiterreichen können.

Objekt zu vergeben? Schildern Sie es uns.

Objektart, Fläche, Turnus und der Zeitpunkt, zu dem es laufen muss. Sie erhalten innerhalb von 24–48 Stunden eine belastbare Rückmeldung — auch dann, wenn wir absagen müssen.

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